Die Bundesrepublik Deutschland ist durch ihre Mitgliedschaft in unterschiedlichen internationalen Gremien schon seit längerem dazu verpflichtet, keine Güter auszuführen, die in Krisengebieten konfliktverstärkend wirken oder gar zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen könnten.
Neben der erforderlichen Prüfung, ob Lieferungen bestimmter Güter verboten oder genehmigungspflichtig sind und ob es sich um ein Embargoland handelt, unterliegen die Handel treibenden Unternehmen einer weiteren Kontrollpflicht.
So wurden in Folge der Terroranschläge vom 11.09.2001 in vielen Ländern Gesetze und Verordnungen erlassen, die den geschäftlichen Verkehr mit Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen verbieten, die im Verdacht stehen, in Kontakt mit terrorverdächtigen Personen und Organisationen zu stehen (Al-Qaida, Taliban, etc.). Das Verbot von finanziellen Transaktionen oder die Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen soll diesem Personenkreis die wirtschaftliche Basis entziehen.
Sanktionslisten, auch Antiterrorverordnungen oder Terrorlisten genannt, werden von unterschiedlichen Ländern und Institutionen publiziert und laufend aktualisiert.
Unterlässt ein Unternehmen die Prüfung dieser Embargolisten und macht Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Institutionen, reichen die Konsequenzen von wirtschaftlichen Geldbußen bis hin zum Freiheitsentzug §34 Abs. 4 und 7 Aussenwirtschaftsgesetz (AWG).
Mit PYTHIA geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie effizient und zuverlässig ein Compliance Screening durchführen können.
Rechtssicherheit
Strikte, prozessunterstützte Prüfung aller Geschäftskontakte
Laufender Aktualisierungsservice
Unterstützung aller relevanten Prüflisten
Nachweisbarkeit
Umfassende Protokollierung über Einhaltung der Sanktionsrichtlinien
Schnelligkeit
Jede Person oder Firma kann sofort überprüft werden und/oder einer Blacklist oder Whitelist zugeführt werden
Geschäftsprozess-Integration
Keine Medienbrüche durch Verwendung von Datensätzen aus Systemen zur Partnerdatenverwaltung oder Auftragsbearbeitung
Bedienbarkeit
PYTHIA führt den Anwender Schritt-für-Schritt durch die Funktionen des Sanktionsmonitors
Einfachheit
Geringer Aufwand für Installation und Betrieb
Integrität
Über diverse Schnittstellenformate Datenaustausch mit Umsystemen einfach möglich
Erweiterbarkeit
Durch Entwicklung auf Basis des CyberEnterprise business OS funktional erweiterbar
Sanktionsliste der Europäischen Union
CFSP: EU Common Foreign and Security Policy Liste
Sanktionsliste der Schweiz
SECO: Gesamtliste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen
Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs
HMT: Consolidated list of targets
Sanktionsliste der Vereinten Nationen
Konsolidierte Liste des Sicherheitsrates
Sanktionsliste der USA
CSL: Consolidated Screening List
Die US consolidated Liste hat Einträge aus folgenden Listen (mehr Informationen):
Department of Commerce – Bureau of Industry and Security (BIS)
Department of State – Bureau of International Security and Non-proliferation (ISN)
Department of State – Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Tim Schulz
www.schomacker.de
Rundum Sicherheit bei der Sanktionslistenprüfung, wichtiger denn je
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Jede Nacht werden unsere Daten zuverlässig gegen die Embargo-Verordnungen geprüft. Wir erhalten allmorgendlich valide Daten. Die nahtlose Integration in unser bestehendes ERP System funktionierte schnell und unkompliziert.
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und sind sehr gern Kunde der classix Software GmbH.“
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